Neuigkeiten & Bekanntmachungen
Bekanntmachung des SatzungsbeschlussesBekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 „Küfnersgewend“, 6. ÄnderungBebauungsplan Nr. 17 „Küfnersgewend“, 6. Änderung
Die Gemeinde Bindlach hat mit Beschluss vom 23.03.2026 den Bebauungsplan Nr. 17 „Küfnersgewend“, 6. Änderung für das nachfolgende Gebiet als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus, Zimmer 1.06, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach, während folgender Zeiten
Montag – Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich
Donnerstag 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächenplans,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Bindlach, 24.10.2026
Christian Brunner
Erster Bürgermeister
Herzlich willkommen in Bindlach!
Bindlach ist unsere Heimat. Eine lebenswerte Gemeinde mit starken Ortsteilen, einem aktiven Vereinsleben und vielen Menschen, die sich für das Miteinander engagieren. Gemeinsam wollen wir unsere Gemeinde gestalten und weiterentwickeln. Auf unserer Webseite finden Sie aktuelle Informationen, wichtige Dienstleistungen und Wissenswertes aus dem täglichen Leben in Bindlach. Dabei möchten wir Ihnen den Zugang zu unseren Angeboten so einfach wie möglich machen. Als Bürgermeister ist mir der persönliche und direkte Austausch besonders wichtig. Ich möchte zuhören, offen informieren und Entscheidungen verständlich erklären. Vor allem aber möchte ich gemeinsam mit Ihnen nach guten Lösungen für unsere Gemeinde suchen. Deshalb freue ich mich über Ihre Fragen, Ideen und Anregungen. Denn Bindlach lebt davon, dass wir unsere Gemeinde miteinander gestalten.
Christian BrunnerErster Bürgermeister

Schon gewusst?
In Bindlach steht die ehemalige Bartholomäuskirche und jetzige evangelische Pfarrkirche zur Heiligen Dreifaltigkeit. Darauf weist das Messer als Attribut des heiligen Bartholomäus hin. Die goldene Rose im blauen Schild ist das Wappen der Herren von Guttenberg, die 1310/18 erstmals erwähnt wurden und die im Ort Lehen reich begütert waren.












.png)